Gut zu wissen: Ratenkredite können anders als Baufinanzierungen jederzeit abgelöst werden. Dies ist gesetzlich festgelegt. Die Bank darf für die Ablösung maximal 1 % der Restsumme als Vorfälligkeitsentschädigung heranziehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der Aufnahme eines Neukredites jederzeit Altkredite „umschulden“ können. Ein Vergleich lohnt sich.
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